Vertrags- und Teilnahmebedingungen

Vertrags- und Teilnahmebedingungen


JOBSTIVAL 2025 in Braunschweig

23.05. + 24.05.2025 Schlossplatz Braunschweig                                                                                                           


Veranstalter: Blome & Pillardy Event GmbH, Gotenweg 10, 38106 Braunschweig


Veranstaltungszeiträume

23.05.2025, 10:00-19:00 Uhr

23.05.2025, 19:00-23:00 Uhr (Afterworkparty)

24.05.2025, 10:00-18:00 Uhr


Die Blome & Pillardy Event GmbH führt das JOBSTIVAL 23.05. + 24.05.2025 in der Braunschweiger Innenstadt durch. Inhalt der Veranstaltung ist es, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen (im Folgenden „Organisationen“) eine aktiv vermarktete Live-Plattform zu bieten, um sich mit Arbeitgeber- und Recruiting-Themen sowohl vor dem Publikum in der Innenstadt, als auch vor teilnehmenden Einrichtungen (z.B. Schulen etc.) zu präsentieren. Die Aktionsflächen bestehen aus Pagodenzelten unterschiedlicher Ausstattung und Größe. Die Veranstaltung findet in der Braunschweiger Innenstadt auf dem Schlossplatz statt.


Die hier aufgeführten Bedingungen sind Bestandteil der Auftragsbestätigung im Rahmen der Teilnahme beim JOBSTIVAL.


1. Standplätze

Die Standplätze werden der Reihe nach den Anmeldungen unter Berücksichtigung der angegebenen Wünsche zugewiesen. Die Aktionsflächen ergeben sich aus der Pagodenzeltfläche. Der Bereich um die Pagode darf maximal bis zu einem Meter bebaut werden. Sollte ein Zelt direkt an ein anderes grenzen, gilt diese Regelung nur für die nicht angrenzenden Pagodenseiten. Auf Wunsch kann die Möglichkeit der Platzierung weiterer Exponate (z.B. Sonnenschirme, Mobiliar oder größere Produkte wie Fahrzeuge etc.) nach Rücksprache geprüft werden. Sollten individuelle Platzierungswünsche bestehen, muss dies im Zuge der Anmeldung angegeben werden. Die Umsetzung späterer Ergänzungen kann bei fortgeschrittener Planung unter Umständen nicht garantiert werden.


2. Auf- und Abbau

Der Aufbau muss am Freitag, 23.05.2025 bis 10:00 Uhr stattgefunden haben. Sollte der Aufbau bereits am Vortag notwendig sein, kann dies nach Rücksprache mit dem Veranstalter ermöglicht werden. Der Abbau findet am Samstag, 24.05.2025 ab 18:00 Uhr statt und muss um 22:00 Uhr beendet sein. Es gelten die gängigen Verkehrs- und Lärmschutzverordnungen.


3. Anmeldeverfahren und verbindliche Teilnahme für Organisationen

Interessierte Organisationen reichen das Anmeldeformular durch eine intern beauftragte Person über die Website www.jobstival.de ein. Diese Person wird auch als verantwortliche Person in der Auftragsbestätigung genannt und gilt als zeichnungsberechtigt. Des Weiteren kann optional eine abweichende, operativ verantwortliche Person angegeben werden. Das Anmeldeformular befindet sich auf der Website des Jobstivals (www.jobstival.de).

Die Teilnahme für Privatpersonen ist ausgeschlossen.


Es dürfen keine verfassungswidrigen, diskriminierenden, rassistischen und sexistischen Inhalte mit den teilnehmenden Organisationen einhergehen oder in jeglicher Form an den Veranstaltungstagen oder in anderem Kontext der Veranstaltung verbreitet werden. Dazu zählen insbesondere politische Überzeugungen, die einen Teil der Gesellschaft systematisch und vorsätzlich ausgrenzen.

Der Veranstalter ist berechtigt, insbesondere in Bezug auf die o.g. Faktoren, einzelne Organisationen von der Teilnahme auszuschließen.


4. Auftragsbestätigung und Rechnung
Nach Einreichung des Anmeldeformulars erhält die Organisation eine verbindliche Auftragsbestätigung des Veranstalters an die angegebenen Kontaktdaten. Nach Eingang der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung einer handelsrechtlich üblichen Widerspruchsfrist gilt die Teilnahme als verbindlich und es besteht ein rechtskräftiger Vertrag zwischen der teilnehmenden Organisation und dem Veranstalter, zu dessen Inhalt diese Vertrags- und Teilnahmebedingungen gehören. Ebenfalls wird auf der Auftragsbestätigung die Leistung beschrieben, die die Organisation vom Veranstalter erhält. Etwa 7 bis 14 Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung erhält die angemeldete Organisation eine Abschlagsrechnung über 50% der Auftragssumme. Mehr dazu unter Absatz Zahlungsziele, Fälligkeiten. Bei einer eventuellen Nachbuchung von Leistungen behält sich der Veranstalter die Erstellung einer weiteren Abschlagsrechnung vor. Die Abschlussrechnung wird unter Berücksichtigung der bereits gezahlten Abschläge unmittelbar nach der Veranstaltung erstellt.


5. Zahlungsziele, Fälligkeiten

Sämtliche Rechnungen müssen nach Erhalt, spätestens innerhalb der nächsten 30 Tage, auf das auf der Rechnung angegebene Konto überwiesen werden. Bitte im Betreff die Rechnungsnummer angeben.

Für individuelle Angebote können separate Zahlungsmöglichkeiten gelten. Dies ist aber nur in Absprache und beidseitigem Einverständnis, von Seiten des Veranstalters und der teilnehmenden Organisation, möglich.


6. Kündigung und Absage der Veranstaltung

Die teilnehmende Organisation hat das Recht, die Teilnahme zu kündigen. In diesem Fall wird eine Stornierungspauschale in Höhe von 70% der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen bis zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn fällig. Ab zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornopauschale 100% der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen.


Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Organisationen von der Teilnahme auszuschließen, sofern sich nach der Auftragsbestätigung Umstände erkennen lassen, die gegen die hier aufgeführten Bedingungen (insbesondere der Teilnahmebedingungen unter Punkt 3) verstoßen.


Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wirtschaftlichen, politischen oder anderen, nicht vorhersehbaren Gründen, abzusagen. Vor Beginn der Veranstaltung geleistete Zahlungen der teilnehmenden Organisation werden in diesem Fall durch den Veranstalter zurückerstattet.

Sofern die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (Krieg, Terroranschläge und deren Ankündigung sowie Unwetter) unterbrochen, abgebrochen oder abgesagt werden muss, wird der bisher geleistete Aufwand vergütet. Gleiches gilt bei einer behördlichen Untersagung der Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen, die der Veranstalter nicht zu verschulden hat.

 

7. Weitergabe der Teilnahme an Dritte

Die ausstellende Organisation muss in der Auftragsbestätigung aufgeführt sein sowie vor Ort korrekt dargestellt werden. Partnerschaftliche Standnutzungen durch mehrere Organisationen (z.B. auch verbundene Unternehmen dürfen nur nach Rücksprache stattfinden. Die Untervermietung von Standflächen ist nicht gestattet. Ausnahmen stellen der Weiterverkauf durch von der Organisation beauftrage Werbeagenturen oder Mutter-/Tochtergesellschaften dar. In jedem Fall muss die ausstellende Organisation sowohl in der Auftragsbestätigung als auch vor Ort deutlich erkennbar sein.


8. Haftung
In folgenden Zeiträumen ist ein Wachschutz/Nachtwache pro Fläche zur allgemeinen Bestreifung und Bewachung der Zelte anwesend:

Donnerstag, 22.05 von 19:00 Uhr bis 10:00 Uhr am Folgetag

Freitag, 23.05. von 19:00 Uhr bis 10:00 Uhr am Folgetag.

 

Wir raten jedoch, keine Wertgegenstände in den Zeltpagoden unbeaufsichtigt zu hinterlassen. Der Veranstalter verfügt über eine Betriebs- sowie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Diese umfasst u.a. den Schutz von Sach- und Personenschäden im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung, jedoch explizit nicht die von der teilnehmenden Organisation eingebrachten Gegenstände und Exponate jeglicher Art. Sollte es zu Verlust, Diebstahl, Vandalismus oder sonstigen sachlichen oder personellen Schäden innerhalb der Standfläche kommen, haftet die ausstellende Organisation.


9. Verpflegung

Die Regelungen zur Verpflegung der Teilnehmende während der Veranstaltung werden zeitnah geklärt und bekannt gegeben.

 

10. Datenschutz und AGB

Für die Einhaltung der geltenden Datenschutzrichtlinien im Rahmen ihres Standplatzes sind die ausstellenden Organisationen verantwortlich. Darüber hinaus gelten die Datenschutzbestimmungen sowie die AGB der Blome & Pillardy Event GmbH, nachzulesen unter www.bp-event.de.


11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertrags- und Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.



Stand 07/2024



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